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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12. Oktober 2026

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bauantrag 2026/11 - Info Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Einfamilienhauses, Grasiger Weg 17, Gemarkung Nattenhausen

Für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ konnte eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden, da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

Wasserpreis ab 01.11.2026 - Entscheidung über die Gebührenhöhe sowie 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Der Gemeinderat hat sich bereits in seinen Sitzungen vom 20.07.2026 und 14.09.2026 mit der Fortschreibung der Wassergebührenkalkulation und einer möglichen Gebührenanpassung befasst.

Grundsätzlich werden die Wasserverbrauchsgebühren für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum festgesetzt. Eine jährliche Neukalkulation mit entsprechender Gebührenanpassung erfolgt nicht. Allerdings wird die Kalkulation jährlich fortgeschrieben, um mögliche Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen frühzeitig zu erkennen. Ein Abbruch des Kalkulationszeitraums erfolgt aber nur, wenn eine gravierende Über- oder Unterdeckung festgesellt wird.

Für die Gemeinde Breitenthal gilt derzeit der Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 mit einer Wasserverbrauchsgebühr von 0,81 €/m³. Im Rahmen der diesjährigen Fortschreibung wurde festgestellt, dass dieser Gebührensatz nicht mehr ausreicht, um die Kosten der Wasserversorgung vollständig zu decken. Rechnerisch ergab sich zunächst ein Gebührenbedarf von rund 0,98 €/m³.

Seitens der Verwaltung und des beauftragten Fachbüros Dr. Schulte Röder Kommunalberatung wurde empfohlen, den bestehenden Kalkulationszeitraum beizubehalten und erst im kommenden Jahr über eine dann voraussichtlich notwendige deutliche Gebührenerhöhung zu entscheiden.

Auf Anregung des Ersten Bürgermeisters wurde alternativ eine vorzeitige Beendigung des bisherigen Kalkulationszeitraums und eine Neukalkulation für die Jahre 2027 bis 2030 geprüft. Ziel war es, eine möglicherweise erhebliche Gebührenerhöhung in den kommenden Jahren abzumildern, insbesondere auch im Hinblick auf die künftig hinzukommende Wasserabgabe („Wassercent“).

Bei dieser Neukalkulation sind zwei wesentliche Faktoren zu berücksichtigen: Zum einen müssen die bereits entstandenen Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2024 bis 2026 ausgeglichen werden. Zum anderen muss die neu festzusetzende Gebühr auch die voraussichtlichen laufenden Kosten der Wasserversorgung für den gesamten Zeitraum 2027 bis 2030 decken.

Unter Berücksichtigung beider Faktoren ergab die ursprüngliche Neukalkulation einen erforderlichen Gebührensatz von 1,20 €/m³.

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 14.09.2026 abweichend hiervon eine Wasserverbrauchsgebühr von 0,98 €/m³.

 

Abstimmung zur Beitragsgestaltung und Umgang mit dem bisherigen Elternbeitragszuschuss im Kindergarten

Zum 01.01.2027 treten Änderungen im Bereich der Förderung der Kindertageseinrichtungen in Kraft. Der vom Staat gewährte Beitragszuschuss, der den Elternbeitrag für Kinder ab dem 3. Lebensjahr um 100 € reduzierte, fällt weg. Die Gemeinden erhalten über den Qualitätsbonus und die Teamkräftepauschale eine höhere Förderung, die den fehlenden Betrag ausgleicht. Dieser Betrag bleibt bei der Einrichtung und wird nicht mehr an die Eltern weitergegeben.

Die Gemeinde Breitenthal hat im letzten Jahr einen Zuschuss in Höhe von 45.800 € erhalten.

Das Defizit im Bereich der Kinderbetreuung hat im letzten Jahr 230.900 € betragen. Der höhere Förderbetrag wird zur Verringerung dieses Defizites dringend benötigt.

Die Gemeinde Breitenthal hält an den Beträgen in der Kindergartengebührensatzung fest. In der Folge wird sich durch den Wegfall des staatlichen Elternbeitragszuschusses der tatsächlich von den Eltern zu tragender Anteil entsprechend erhöhen. Gleichzeitig gewährt die Gemeinde für das zweite Kind einer Familie, das im gleichen Zeitraum den Kindergarten besucht, eine Ermäßigung um 60,00€. Für jedes weitere Kind derselben Familie, das zeitgleich den Kindergarten besucht, gewährt die Gemeinde eine Ermäßigung um 100,00€.

Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung dementsprechend anzupassen.

 

Verkehrsspiegel beschlag- und vereisungsfrei

Der Gemeinderat hat den Bürgermeister beauftragt einen Preis für einen beschlag- und vereisungsfreien Verkehrsspiegel einzuholen.

Ein beschlag- und vereisungsfreien Verkehrsspiegel kostet ca. 1.400,00€ netto ohne Montage. Evtl. Wartungskosten sind hier auch noch nicht beziffert. Die bisher üblichen Verkehrsspiegel kosten ca. 400,00€ netto.

BGM Josef Simmnacher erkundigt sich nach weiteren kostengünstigeren Alternativen.

 

Sonstiges

Sträucher am Burgberg zurückschneiden

Die Sträucher am Burgberg ragen über die kleine Querstraße hinaus und sollten dringend zurückgeschnitten werden. Andernfalls besteht im Winter eine erhöhte Gefahr durch Glatteis.