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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2025


 

Umfrage-Ergebnis Jugend fördern: Der ZAM-Baukasten als Unterstützung für Kommunen

GR Schwab stellt die Ergebnisse der Umfrage der teilnehmenden Jugendlichen in der Gemeinde Aletshausen vor. Es gibt dazu verschiedene geförderte Angebote für die Kommunen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, sieht aber für die eigene Gemeinde keinen Handlungsbedarf. Die örtlichen Vereine werden für ihre Jugendarbeit ausreichend gefördert, und es besteht für alle Jugendlichen ein vielfältiges Freizeitangebot.

 

Ökologische Aufwertung am Rindlachgraben (Baumpflanzungen)

Mitte Februar hat in Winzer zusammen mit den Gemeinderäten, den örtlichen Jägern und Hr. Bacherle vom Amt für Ländliche Entwicklung ein Ortstermin stattgefunden. Nun stellte Hr. Bacherle anhand einer Präsentation die verschiedenen Möglichkeiten zur Pflanzung von Bäumen und Wildhecken am „Rindlachgraben“ auf einer Länge von ca. 750 Metern vor. Ziel von der geplanten Maßnahme ist die Steigerung der Biodiversität und des Artenschutzes. Eine finanzielle Förderung im Rahmen des Programms „FlurNatur“ in Höhe von 75% der Gesamtkosten ist dabei möglich. Die bestehenden Bäume sollen in das Ensemble integriert und mit Büschen aufgefüllt werden. Zusätzlich wurde über eine evtl. Neupflanzung am Kreuz in Haupeltshofen gesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund verschiedener Meinungen über den Verbleib des bestehenden Baumes vertagt.

Der Gemeinderat befürwortet die Teilnahme am geplanten Projekt am Rindlachgraben in Winzer.

 

Antrag auf Sanierung der Sanitäranlagen im Bürgerheim Winzer und Erneuerung vom Gasbrennwert-Kessel

Im Bürgerheim in Winzer müssen die Sanitäranlagen sowie der Gasbrennwertkessel erneuert werden. Beides ist seit Inbetriebnahme des Bürgerheims durch den Schützenverein im Jahr 1979 nicht erneuert worden. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 20.000,- Euro. Es werden Angebote dazu eingeholt. Zusätzlich können verschiedene Arbeiten vom Verein in Eigenleistung erbracht werden.

GR Maisch erinnert an eine zurückliegende Anfrage nach einem behindertengerechten Zugang zum Bürgerheim. Dies wurde nochmal beraten, aber bautechnisch als sehr schwierig erachtet.

Der Sanierung der Sanitäranlagen im Bürgerheim Winzer sowie der Erneuerung des Gasbrennwertkessels wird zugestimmt.

 

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Bauantrag 2025/2 - Überdachung und Erweiterung der bestehenden Garage, Eichenweg 1, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Nr. 1“. Geplant ist die Überdachung und Erweiterung der bestehenden Garage.

Hierzu wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Überschreitung der Baugrenze mit folgender Begründung gestellt:

Die bestehende Garage ist außerhalb der Baugrenze. Die Überschreitung beträgt 3,25m bzw. 3,27m.

Planungsrechtlich bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben – die Prüfung der einzuhaltenden Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauantrag 2025/3 - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude und einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1957, Gemarkung Aletshausen

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude und einer Terrassenüberdachung. Da das Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen soll, erscheint eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich. Anzumerken ist allerdings, dass das geplante Gebäude auf der bestehenden Trinkwasserleitung, die über das Grundstück verläuft, errichtet werden soll. Hierzu hat sich der Eigentümer jedoch bereits schriftlich bereit erklärt, die Kosten für die Verlegung der Trinkwasserleitung in vollem Umfang zu übernehmen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauantrag 2025/4 - Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus, Fl.Nr. 308/2, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Nr.1“. Geplant ist der Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus. Nach Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund wurde dem Bauherrn mitgeteilt, dass das Vorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann, sondern ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren notwendig ist.

Der Anbau soll mit einem Flachdach (Dachneigung 2°) und einer Dacheindeckung in Form einer Flachdachabdichtung ausgeführt werden.

Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt:

Punkt 6.1 Dachform: bei 1-geschossigen Bauten sind Sattel- und Walmdächer zugelassen

Punkt 6.3 Dachneigung: 30 – 38° und die Neigung aller an einem Gebäude vorkommenden Dachflächen muss gleich groß sein. Bei bestehenden Gebäuden gilt die vorhandene Dachneigung.

Punkt 6.4 Dacheindeckung: Die Dacheindeckung muss mit naturroten Dachziegeln oder in Form und Farbe ähnlichem Material erfolgen.

Zu den vorgenannten Punkten sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.

Da noch Unklarheiten bezüglich der beantragten Befreiungen bestehen, wird der Bauantrag zurückgestellt.

 

Bauantrag 2025/5 - Nutzungsänderung von Gemeindeamtsräumen zu Neben- und Gruppenraum Kindergarten, Krumbacher Straße 5b, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist die Verlängerung der Nutzungsänderung von Gemeindeamtsräumen zu Neben- und Gruppenraum für die Außengruppe des Kindergartens Aletshausen. Die bisherige genehmigte Nutzungsänderung läuft am 30.04.2025 ab und soll bis 31.08.2028 verlängert werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauantrag 2025/6 - Formlose Anfrage - Verlegung der bestehenden Lagerflächen, Fl.Nr. 537, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Vor Einreichung der formellen Planungsunterlagen soll im Rahmen einer formlosen Anfrage geklärt werden, ob die Verlagerung von bestehenden Lager- und Betriebsflächen aus Sicht der Gemeinde möglich ist.

Da das Vorhaben einem privilegierten Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient, erscheint hier eine Genehmigung als möglich. Eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit trifft jedoch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde.

Das gemeindliche Einvernehmen wird aus Sicht der Gemeinde befürwortet. Eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit trifft jedoch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde.

 

Abschluss einer Zweckvereinbarung zum Kauf von Streusalz

Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach bestellt bereits für mehrere Mitgliedsgemeinden das Streusalz. Durch den Kauf von größeren Kontingenten Streusalz können günstigere Einkaufspreise erzielt werden. Für eine wirtschaftliche Durchführung des Winterdienstes soll künftig das Streusalz für die Gemeinde Aletshausen von der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach eingekauft werden. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung notwendig.

Der Gemeinderat Aletshausen stimmt der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Aletshausen und der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach für den Kauf von Streusalz zu.