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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2025

Bauantrag 2025/9 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Haupeltshofer Straße 8, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Informationsstand Windkraftanlage Herrenwald

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Fa. Vensol zur Kenntnis und wartet den weiteren Verlauf der Gespräche ab.

 

gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Aufnahme weiterer Kommunen

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 die Aufnahme der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden. Das gKU besteht derzeit aus 51 Trägerkommunen. Eine Liste der aktuellen Trägerkommunen ist im Anhang.

Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).

 

Kalkulation der neuen Friedhofsgebühren

Die Bestattungsgebühren der Gemeinde Aletshausen sind seit dem Jahr 2020 unverändert. Nachdem der Friedhof als eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde zu führen ist, wurden die in der Vergangenheit bei der Gebühr nicht berücksichtigten Bauhofleistungen auf dem Friedhof durch interne Verrechnungen zugeordnet. Dadurch erhöht sich die Gebühr spürbar.

Entsprechend der vorgelegten Kalkulation der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach vom 10.06.2025 steigen die Benutzungsgebühren zur kostendeckenden Bewirtschaftung des Friedhofes demnach wie folgt:

bisher künftig

jährliche Gebühr Einzelgrab → → 21,00 € →42,00 €

jährliche Gebühr Familiengrab → 34,00 € → 47,00 €

jährliche Gebühr Urnengrab → →19,00 € → 37,00 €

Weiterhin wurde vom beauftragten Bestattungsunternehmer der Gemeinde mitgeteilt, dass mit den bisherigen Preisen keine kostendeckende Beisetzung mehr erfolgen kann. Daher ist eine Preiserhöhung von rund 10% erforderlich. Diese Preise werden aber als Festpreis bis 31.12.2028 garantiert.

Aus diesem Grund sind die Bestattungsgebühren entsprechen den tatsächlichen Kosten anzupassen. Hierbei erfolgt eine Rundung auf gerade 50 € Beträge.

 

Gebühr alt

 

bei Verstorbenen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

535,50 €

600,00 €

bei Aschenurnen

357,00 €

450,00 €

bei Aschenurnen mit vorangegangener Aussegnung

476,00 €

550,00 €

bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 1,80 Meter

1.029,35 €

1.150,00 €

bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 2,40 Meter

1.088,85 €

1.250,00 €

bei Exhumierungen

1.487,50 €

1.700,00 €

Im Friedhof Winzer sollen zukünftig Urnengräber eingeplant werden. Die Planung soll auch in Aletshausen weiterverfolgt werden.

Der Gemeinderat nimmt die Gebührenkalkulation der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach vom 10.06.2025 zur Kenntnis. Die ermittelten neuen Gebühren werden in die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (TOP 5) integriert.

 

Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Anpassung der Bestattungsgebühren

Unter TOP 4 wurden die neuen Grab- und Bestattungsgebühren festgelegt. Die neuen Sätze sind in der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung aufgenommen. 

Der Gemeinderat Aletshausen beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.