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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Winzer" - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Winzer“ lag in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 20.04.2025 öffentlich aus. Weiterhin wurden durch das Büro „aussenraumkonzepte – Büro für Landschaftsarchitektur, M. König“ 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die dabei vorgebrachten privaten und öffentlichen Stellungnahmen wurden abgewogen und geringfügige Änderungen an der Planung vorgenommen. Diese werden nunmehr in den Entwurf eingearbeitet und bilden die Grundlage für die durchzuführende Öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Bauantrag 2025/10 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Stellplätze und Bestandsgarage, Bahnhofstraße 10, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Für dieses Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten vom 19.12.2024 vor.

Dennoch wurde nun erneut ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Stellplätzen und Bestandsgarage gestellt.

Hierzu wäre wieder – wie auch in der bereits genehmigten Variante- eine Befreiung von den Festsetzungen nach § 3 Abs 1 der Ortsgestaltungsatzung notwendig, da der Treppenhausanbau und auch die Anbauten auf der Südost-Seite des Gebäudes mit einer abweichenden Dachneigung und -form ausgeführt werden sollen. Geplant sind hier Flachdächer mit 5° Dachneigung entgegen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung, die eine Dachneigung von 25-55° und damit konkludent als Dachform ein geneigtes Dach vorgeben.

Vorgesehen sind 9 Stellplätze und 3 Garagen die alle die nach GastellV vorgesehene Tiefe von 5m aufweisen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

 

Bayer. Straßen- und Wegegesetz - Widmung der Ortsstraße (Bahnübergang) zwischen den Ortsstraßen Fl.Nr. 841/3 (Hohenraunauer Straße) und Fl.Nr. 1052 (Hohenraunauer Straße / ehemals Fl.Nr. 1638/2) Gemarkung Aletshausen

Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bahnübergang km 33,524 „Hohenraunauer Straße“ hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Sie dient als Verbindung zwischen den Ortsstraßen Fl.Nr. 841/3 (Hohenraunauer Straße) und Fl.Nr. 1052 (Hohenraunauer Straße / ehemals Fl.Nr. 1638/2), Gemarkung Aletshausen.

Der bereits bestehende Bahnübergang km 33,524 „Hohenraunauer Straße“, Gemarkung Aletshausen, mit einer Gesamtlänge von 0,040 km wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Anfangspunkt ist: Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 1052 (Hohenraunauer Straße / ehemals Fl.Nr. 1638/2), Gemarkung Aletshausen

Endpunkt ist: Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 841/3 (Hohenraunauer Straße), Gemarkung Aletshausen

Straßenbaulast: Deutsche Bahn AG

Widmungsbeschränkung: keine

Die Ortsstraße Fl.Nr. 1052, Gemarkung Aletshausen, wird im gleichen Zuge um 0,040 km verlängert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Vergabe eines Straßennamens für Baugebiet "Südlicher Kammerweg"

Vorschlag „Schusterweg“ wird von einigen Gemeinderäten eingebracht. Als Erinnerung an den früher an diesem Standort ansässigen Schuster.

Ein weiterer Vorschlag wäre als Bezug zur Lage des Baugebiets der Name „Waldblick“. Der Gemeinderat entschied sich für den Straßennamen „Schusterweg“.