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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Aletshausen vom 08.09.2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Berufung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertretung für die Kommunalwahl am 08. März 2026 (Art. 5 Abs. 1 GLKrWG)

Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat, mit seinem Einverständnis, als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Gemeinderat bestellt Georg Duscher als Gemeindewahlleiter sowie Franz Strobel als Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 8. März 2026.

Erlass einer neuen Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung

Der Bayerische Landtag hat das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erlassen, wodurch Änderungen der Bayer. Bauordnung beschlossen wurden. 

Durch die Gesetzesänderung wurde die Regelung der Stellplatzpflicht auf die Gemeinden übertragen, d.h. dass nur noch eine Stellplatzpflicht besteht, wenn dies durch eine gemeindliche Satzung festgelegt wird. 

Aufgrund dessen wurde eine Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung ausgearbeitet, die neben der Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen eine einheitliche Regelung zu wesentlichen Punkten der Gestaltung von baulichen Anlagen festlegt, die zum Erhalt des bisherigen Dorfbildcharakters der Gemeinde Aletshausen beitragen soll und zugleich Befreiungsanträge von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wie z.B. bezüglich der Gestaltung von Hauseingangsüberdachungen oder Terrassenüberdachungen, die meist mit einem Flachdach geplant und dementsprechend nicht mit Dachziegeln eingedeckt werden, überflüssig machen.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung.

Verschiedenes

+Der Auftrag für die Erkundungsbohrungen für den Brunnen Aletshausen ist an die Fa. Abt aus Mindelheim vergeben worden. Die Bohrarbeiten beginnen im Oktober.

+ In der Kiesgrube Winzer wird in den nächsten 4 Wochen mit dem Kiesabbau begonnen.

+ Bei den zwei neuen Sirenen-Standorten in Wasserberg und Gaismarkt wird in nächster Zeit der Stromanschluss installiert. Dann können diese in Betrieb genommen werden.