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Bericht aus der konstituierenden Sitzung vom 19. Mai 2026

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bericht aus der konstituierenden Sitzung vom 19. Mai 2026 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bericht aus der konstituierenden Sitzung vom 19. Mai 2026

Vereidigung des ersten Bürgermeisters

Den Diensteid des ersten Bürgermeisters ist gemäß Art. 27 KWBG von Gemeinderat Hermann Briechle, das ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied, abzunehmen.

Der 1. Bürgermeister Martin Veitleder leistet den Eid durch Aufheben der rechten Hand und Nachsprechen der Eidesformel.

Der Gemeinderat gratuliert dem 1. Bürgermeister Martin Veitleder.

 

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Nach Art. 31 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sind die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Michael Mußack, Bettina Prestele, Andreas Rampp, Markus Schlosser, Leonhard Strobel und Sebastian Strobel leisten den Eid durch Aufheben der rechten Hand und Nachsprechen der Eidesformel.

 

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister

Erster Bürgermeister Martin Veitleder weist darauf hin, dass der Gemeinderat eine zweite Bürgermeisterin/ einen zweiten Bürgermeister wählen muss und eine/n weitere/n (dritten) Bürgermeister/-in wählen kann. Er lässt darüber abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll. Der GR beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden.

 

Wahl der zweiten Bürgermeisterin oder des zweiten Bürgermeisters

Bürgermeister Veitleder schlägt Herrn Gemeinderat Stefan Lutzenberger zum zweiten Bürgermeister vor. 

Eine geheime Wahl wird durchgeführt.

Von den 13 abgegebenen Stimmzetteln sind 13 gültig. Die Stimmen wurden hierauf wie folgt vergeben:

Stefan Lutzenberger           13 Stimmen

Herr Gumpinger verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Stefan Lutzenberger mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist.

Der Gewählte nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Wahl der dritten Bürgermeisterin oder des dritten Bürgermeisters

Bürgermeister Veitleder schlägt Herrn Gemeinderat Markus Rogg zum dritten vor. 

Eine geheime Wahl wird durchgeführt.

Von den 13 abgegebenen Stimmzetteln sind 13 gültig. Die Stimmen wurden hierauf wie folgt vergeben:

Markus Rogg  13 Stimmen

Herr Gumpinger verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Markus Rogg mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat und damit zum dritten Bürgermeister gewählt ist.

Der Gewählte nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Den Diensteid der weiteren Bürgermeister ist gemäß Art. 27 KWBG vom Ersten Bürgermeister abzunehmen.

1.Bgm. Martin Veitleder nimmt den Eid ab.

 

Festlegung der weiteren Stellvertretung

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO kann der Gemeinderat weitere Stellvertreter aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, bestellen. Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in der Reihenfolge des Dienstalters als Gemeinderatsmitglied, bei gleichem Dienstalter das jeweils lebensälteste Mitglied.

 

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Mit der Sitzungseinladung haben alle Gemeinderatsmitglieder den Entwurf der Satzung erhalten. Für das Sitzungsgeld wird VG-weit ein Betrag von 30,00 € pro Sitzung vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen diejenigen Mitglieder des Gemeinderates, die am Ratsinformationssystem teilnehmen eine pauschale Entschädigung von 100,00 € pro Jahr für Druck- bzw. EDV-Kosten erhalten. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zum Protokoll beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. 

 

Erlass einer Geschäftsordnung

Mit der Sitzungseinladung haben alle Gemeinderatsmitglieder den Entwurf für die neue Geschäftsordnung für die Amtsperiode von 2026 – 2032 erhalten. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zum Protokoll beigefügte Geschäftsordnung des Gemeinderates mit der Maßgabe, dass in §11 Abs. 2 a Punkt 2 der Betrag auf 7.500,- Euro erhöht wird, zu genehmigen.

 

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen beschließt der Gemeinderat, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss aus nachstehenden Mitgliedern des Gemeinderates zusammensetzt:

Mitglieder:

Schwab Lukas                   

Duscher Eva-Maria             

Liebhaber Andreas             

Als Vorsitzender wird der Gemeinderat Schwab Lukas und als Stellvertretender Vorsitzender Gemeinderat Liebhaber Andreas bestellt.  

Für die Mitglieder werden Andreas Rampp als 1. Stellvertreter und Bettina Prestele als 2. 

 

Bestellung der in Organe von Körperschaften, Unternehmen etc. zu entsendenen Mitglieder 

Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen werden folgende Mitglieder des Gemeinderates als Vertreter zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach benannt:

Mitglieder:

1. BGM Martin Veitleder                                                    

2. BGM Stefan Lutzenberger                                              

3. BGM Markus Rogg

Für die Mitglieder werden Hermann Briechle als 1. Stellvertreter und Sebastian Strobel als 2. Stellvertreter benannt.

 

Verwaltungsrat des (gemeinsamen) Kommunalunternehmens "Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R."

Folgendes Mitglied des Gemeinderates soll als Vertreter zum Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R entsandt werden:

Mitglied                               Stellvertreter

1. BGM Martin Veitleder          2. BGM Stefan Lutzenberger

 

Bestellung von Personen für besondere kommunale Aufgabenbereiche

Der Vorsitzende erläutert, dass für weitere bestimmte kommunale Aufgabenbereiche Bürgerinnen oder Bürger bestellt werden sollten, welche als Kontakt- und Ansprechperson zwischen der jeweiligen Gruppe und der Kommune agiert. Über die Bestellung eines Jugendbeauftragten wird diskutiert. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Person, die nicht dem Gemeinderat angehört benannt werden. Der bisherige Jugendbeauftragte Lukas Schwab übernimmt das Amt nicht mehr.

Als Seniorenbeauftragte wird Frau Renate Miller benannt.