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Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bild zur Meldung: Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 295, Gemarkung Winzer

Es besteht die Absicht den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 295, Gemarkung Winzer mit einer Länge von 0,270 km einzuziehen. Dieser öffentliche Feld- und Waldweg hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Nach Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist der öffentliche Feld- und Waldweg daher einzuziehen.

Die Unterlagen können während der üblichen Amtsstunden im Bürgerbüro (Zimmer 1) der VG Krumbach (Schwaben), Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben) eingesehen werden. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle bis spätestens 24.11.2026 gerichtet werden.