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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07. September 2026

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bauantrag 2026/7 - Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses, Angerweg 4, Gemarkung Winzer

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Geltungsbereich der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung im Übergang in den Außenbereich. Geplant ist der Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauantrag 2026/8 - Neubau einer Doppelgarage, Hauptstraße 50, Gemarkung Winzer

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Geltungsbereich der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung. Geplant ist der Neubau einer Doppelgarage. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Breitenbrunn; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die VenSol Neue Energien GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 2398 u. 2399 (WEA 1) sowie Flur-Nrn. 2513 u. 2514 (WEA 2) der Gemarkung Breitenbrunn.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst die Errichtung der zwei Anlagen bis zum nächsten öffentlich-rechtlich gewidmeten Weg.

Immissionsschutzrechtliche Einstufung des Landratsamtes Unterallgäu:

Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Das geplante Vorhaben fällt unter den Anwendungsbereich des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG).

Die Gemeinde Aletshausen wird vom Landratsamt Unterallgäu aufgefordert, zu dem Vorhaben bis zum 10.09.2026 eine Stellungnahme abzugeben.

Der Gemeinderat Aletshausen nimmt die Antragsunterlagen der VenSol Neue Energien GmbH aus Babenhausen zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

 

Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanzeigen für die Gemeinde Aletshausen

Der Erste Bürgermeister Martin Veitleder hat Angebote für eine Geschwindigkeitsmessanzeige eingeholt. Eines der Geräte soll an der Kreuzung nach Winzer platziert werden.

Ein Angebot für eine Geschwindigkeitsmessanzeige ist dabei, welche ein viel einfacheres Modell darstellt und zusätzlich angeschafft werden könnte, um diese an Stellen einzusetzen, bei denen eine Aufzeichnung nicht erforderlich sind.

Ein Gerät ist aktuell im Besitz der Gemeinde.

Ein zweites mobiles Gerät ist gewünscht für die Ortseinfahrt Winzer von Hasberg. Es gibt auch die Möglichkeit eine Messung in beide Richtungen zu erreichen.

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines mobilen Verkehrsmessgeräts mit Solarbetrieb für die Messung in eine Fahrtrichtung
 

Verschiedenes

+ Im Winzer Ried führen die Gräben aktuell sehr wenig Wasser. Somit sind Unterspülungen durch den Biber sehr gut sichtbar und die Fa. Rogg konnte vorhandene Flußbausteine einsetzen. Die von der UNB empfohlenen Baustahlmatten können in der Praxis nicht verbaut werden. Eine Abschussgenehmigung für den Biber ist vorhanden.

+ Im Gemeindegebiet sind mehrere Stellen an den Wegen auszubessern. Der Bauhof wird dies zusammen mit der Fa. Schüle ausführen (Kaltasphaltausbesserungen).

 

Gewährung des Trachtenzuschusses für den Musikverein Gaismarkt-Niederraunau-Winzer e.V.

In der Gemeinde Aletshausen besteht die Regelung, dass dem Musikverein Gaismarkt-Niederraunau-Winzer e. V. ein Zuschuss in Höhe von 15 % gewährt wird. Die entsprechenden Rechnungen sind der Anlage beigefügt und können dort eingesehen werden. Der Gemeinderat nimmt dies ohne Beschluss zur Kenntnis.