Wegfall des Kinderreisepasses zum Jahresende
und Info über neue Gebühr für Reisepass
Kinderreisepass:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 entfällt die Möglichkeit der Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder und Heranwachsende bis 12 Jahre. Ab dem neuen Jahr ist nur noch die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses mit sechsjähriger Gültigkeit möglich. Wer für seine Kinder noch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses mit einjähriger Gültigkeit nutzen möchte, hat bis zum 29. Dezember 2023 bei uns in der VG Krumbach im Bürgerbüro die Gelegenheit dazu.
Reisepass:
Wer bereits jetzt weiß, dass er nächstes Jahr einen Reisepass braucht und über 24 Jahre alt ist, kann bis einschließlich 29. Dezember 2023 noch die aktuelle Gebühr von 60 € nutzen. Im neuen Jahr beträgt die Gebühr dann 70 € für 10 Jahre.
Der KulturPass ist da!
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Diese Personen erhalten ein Budget von 200 Euro, das sie für den Eintritt zu Konzerten und Theatern, für Kinos und Museen, für Bücher, Tonträger und vieles andere einsetzen können. Ziel ist es, junge Menschen vor Ort für Kultur zu begeistern. Gleichzeitig wird die Nachfrage bei lokalen Anbietenden gestärkt.
Die Budget-Freischaltung erfolgt mithilfe der Online-Ausweis-Funktionen in der KulturPass-App. Diese steht seit dem 14.06.2023 für lOS und Android in den entsprechenden App-Stores kostenlos zum Download zur Verfügung. Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2005 geboren wurden, können sich in der App registrieren und ihr Budget durch Nachweis von Alter und Wohnort wie folgt freischalten:
· deutsche Staatsangehörige über die eID-Funktion des Personalausweises (Online-Ausweis)
· EU-Staatsangehörige mit der eID-Karte
· Drittstaatsangehörige mit dem elektronischen Aufenthaltstitel.
Das Budget von 200 Euro kann dann direkt bzw. ab dem 18. Geburtstag der Jugendlichen genutzt werden. Die gewünschten Angebote werden über die App reserviert und anschließend vor Ort abgeholt bzw. in Anspruch genommen.
Damit diese Information alle 18-Jährigen erreicht, würden wir gerne in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat in allen Bürgerämtern auf den KulturPass hinweisen. Wir bitten Sie deshalb, das beiliegende Plakat an geeigneter Stelle auszuhängen und nach Möglichkeit auf das Angebot hinzuweisen - insbesondere als Anwendungsmöglichkeit für den Online-Ausweis. Alle Informationen zum KulturPass finden Sie unter www.kulturpass.de. Für Rückfragen stehen wir gerne unter kuIturpass@bkm.bund.de zur Verfügung.
Das Team KulturPass bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Suche nach Asylunterkünften
Nachdem im Landkreis Günzburg wöchentlich etwa 50 geflüchtete Personen unterzubringen sind, ist das Landratsamt Günzburg auf der Suche nach weiteren Asylunterkünften. Gesucht werden Gebäude, in denen 20 Personen oder mehr untergebracht werden können. Sofern Sie leerstehende Wohnungen oder auch Häuser besitzen und helfen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an unterbringung@landkreis-guenzburg.de <mailto:unterbringung@landkreis-guenzburg.de>
Daneben wird auch Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, die aktuell noch in Gemeinschaftsunterkünften leben und langfristig bei uns im Landkreis leben möchten, gesucht. Angebote können in die Online-Wohnraumbörse des Landkreises unterhttps://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/integration/online-wohnraumboerse-formular <https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/integration/online-wohnraumboerse-formular> eingetragen werden.
Sie leisten damit einen großen Beitrag zum Schutz der Geflüchteten. Die Mitarbeiter des Landratsamts Günzburg stehen Ihnen als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Jedes Angebot Ihrerseits ist hilfreich und wird aufgenommen.
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