Aktuelles

Anmeldetage in den Kindergärten / Krippen der VG Krumbach für das Kindergartenjahr 2025/2026

 

Kindergarten & Krippe Aletshausen        Telefon: 08282/2228             Anmeldebogen

Kindergarten Breitenthal                          Telefon: 08282/995775         Anmeldebogen

Kindergarten & Krippe Deisenhausen   Telefon: 08282/5788              Anmeldebogen

Kindergarten & Krippe Ebershausen      Telefon: 08282/1539              Anmeldebogen

Kindergarten Waltenhausen                     Telefon: 08263/7953188       Anmeldebogen

Kindergarten & Krippe Wiesenbach        Telefon: 08283/8504960       Anmeldebogen

Die Anmeldetage erstrecken sich über den gesamten Monat März!

Bitte kontaktieren Sie den entsprechenden Kindergarten telefonisch, um einen Termin für die Anmeldung Ihres Kindes zu vereinbaren.

 

Umstellung auf digitale Passfotos ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 gibt es bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen eine grundlegende Änderung. Ab diesem Stichtag sind nur noch digitale Fotos bei der Beantragung der Dokumente möglich. Diese digitalen Fotos können wie bisher bei den bekannten Fotografen oder auch bei uns in der VG angefertigt werden.
Bitte beachten: Sollten Sie bereits „neue Papierfotos“ zu Hause haben, ist mit diesen die Beantragung nur noch bis zum Mittwoch, 30. April möglich. Ab dem 2. Mai können diese Fotos nicht mehr verwendet werden!

 

Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, der ab 2025 gilt. Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides.

Möchten Sie Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer einlegen, bitten wir folgendes zu beachten:

Im Zuge der Grundsteuerreform erhielten Sie für jedes Aktenzeichen drei Bescheide:

Auf Grund Ihrer Grundsteuererklärung erstellte das Finanzamt

  • einen Bescheid über den Grundsteuerwert/Grundsteueräquivalenzbetrag/Einheitswert sowie
  • einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.

Die Gemeinde erstellte auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes

  • den Grundsteuerbescheid.

Gegen jeden dieser Bescheide kann Widerspruch eingelegt bzw. Klage eingereicht werden.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann jedoch nicht damit begründet werden, dass einer der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft ist. Diese sind reine Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Grundsteuer und deshalb für die Gemeinde bindend. Werden die Grundlagenbescheide (Bescheid über Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag) durch das Finanzamt geändert, passt die Gemeinde die Grundsteuer von Amts wegen an.

Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt und an welche Behörde er gerichtet werden muss – entnehmen Sie bitte der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.

 

 

 


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